ALLGEMEIN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäfts-und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, nämlich Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend: „Käufer“).

2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss, Preise

1. Aufträge des Käufers gelten für uns erst als angekommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder durch Lieferung erfüllt sind.

2. Alle unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 3 Leistungen, Lieferungen und Gefahrübergang

1. Der Versand der Ware erfolgt zu Lasten des Käufers. Unsere Lieferbedingung lautet Ab Werk. Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware zum Transport übergeben wurde. Der Käufer trägt ebenfalls das Risiko bei einer Frachtfreien Lieferung, gleiches gilt bei Lieferungen die wir als Absender bei dem Transportunternehmer für den Kunden in Auftrag gegeben haben.

2. Kann die Ware nach Fertig- bzw. Bereitstellung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zu dem vereinbarten Termin versandt oder abgenommen werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem diesem die Anzeige der Versandbereitschaft zugegangen ist. Dadurch entstehende Lagerkosten gehen zu Lasten des Käufers.

§ 4 Verzug 1. Zugesagte Liefertermine sind von uns ungefähre Zeitangaben

Geplante Liefertermine und Fristen basieren auf Informationen unserer Produzenten und Vorlieferanten und sind keine Fixtermine.

2. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung um eine anschließende Anlaufzeit hinaus zu verschieben. Streik, unvorhersehbare Ereignisse und unvorhersehbare Betriebsstörungen soweit nicht von uns zu vertreten gelten als Höhere Gewalt.

3. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Wir behalten uns generell vor, Vorauszahlungen zu verlangen.

2. Unsere Zahlungsart ist Bankeinzug im SEPA Lastschriftverfahren. Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert.

3. Die SEPA Lastschrift erfolgt 14 Tage nach Rechnungsstellung.

4. Ist verhindert durch die Kunden-/Käuferseite, die SEPA Lastschrift am Tag der Fälligkeit nicht möglich, so gerät der Kunde ohne weitere Aufforderung zur Leistung in Verzug. Unbeschadet sonstiger Rechte sind wir berechtigt Verzugszinsen gemäß §288BGB in der jeweiligen geltenden Fassung zu verlangen. Sollte dies ohne vorherige Absprache mit der Schmuckzeit Europe GmbH erfolgen, wird der Käufer unter seiner Kundennummer für weitere Lieferungen gesperrt.

6. Für Sonderanfertigungen und Waren auf Bestellung halten wir uns vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes zu fordern.

7. Kommt es nach Vertragsschluss zu Kostensteigerungen, die wir nicht zu vertreten haben und kalkulatorisch nicht vorhersehen konnten, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Nach Erhalt der Mitteilung einer derartigen Preisanpassung kann der Käufer innerhalb von zwei Wochen von dem Vertrag in Bezug auf die von der Preisanpassung betroffenen Ware zurücktreten.

8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gleichzeitig werden alle offenen Forderungen gegenüber dem Kunden fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

§ 7 Mängelansprüche

1. Bei nachweislichen Mängeln, welche in einer Frist von 3 Tagen nach Erhalt der Ware bei der Schmuckzeit Europe GmbH gemeldet werden müssen, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Soweit die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

2. Natürliche Abnutzung, Folgen fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßige Beanspruchung und ähnliche Einflüsse sind nicht als Mängel an unseren Produkten zu Werten. Mängelansprüche werden daraufhin abgelehnt. Der Rückversand zum Kunden für abgelehnte Reklamationen geht unfrei zu Lasten des Kunden.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.

4. Zum Zwecke der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung hat der Käufer die gelieferte Ware an unsere Schmuckzeit Europe Serviceabteilung frei Haus zurückzusenden. Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten – §377, §378 HGB.

5. Rückversand zum Kunden, sowie Arbeitskosten und Materialkosten der ausgebesserten oder neu gelieferten Ware im berechtigten Reklamationsfall gehen zu unseren lasten.

§ 8 Haftung

1. Soweit sich aus diesen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 Werbematerial, Verkaufshilfen, Muster und Präsentationsvorgaben

1. Von uns kostenlos bereitgestellte Werbematerialien, Verkaufshilfen wie Vitrinen und Displays, Dekorationsmaterial und Muster bleiben stets uneingeschränktes Eigentum der Schmuckzeit Europe GmbH und sind unverkäuflich. Auf unser Verlangen sind diese binnen 2 Wochen auf Kosten des Käufers ordnungsgemäß verpackt und gegen Beschädigung abgesichert zurück zu senden. Erfolgt dies nicht fristgerecht, werden die Gegenstände auf Kosten des Käufers abgeholt.

2. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware gemäß unseren Vorgaben und der CI der Schmuckzeit Europe GmbH zu präsentieren und dekorieren.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Für diese Allgemeine Geschäfts-und Lieferbedingung und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts

2. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen gleichwohl weiter. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

3. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Von unserem Personal mündliche Erklärungen werden nur dann verbindlichen wenn wir als Schmuckzeit Europe GmbH diese schriftlich bestätigt worden sind. 4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Schmuckzeit Europe GmbH nach deutschem Recht. Schmuckzeit Europe GmbH, Mai 2016.